Förderung der Wärmepumpen Installation bis zu 50%
WICHTIGER HINWEIS:
"Die Installation von Wärmepumpen kann ab dem 17.3.2022 beginnen sobald der Barfaantrag gestellt wurde. Das Warten auf die Genehmigung des BAFAs ist nicht mehr notwendig. Dadurch reduzieren sich die Vorlaufzeiten deutlich."
Die BAFA-Förderung wurde Anfang 2020 angepasst und in ein Gesetz überführt, das seit Jahresbeginn 2021 gilt. Dadurch ist die Förderung für Heizsysteme langfristig und gleichwertig abgesichert. Durch höhere Fördersummen beabsichtigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), den Einsatz von nachhaltigen Heizsystemen noch attraktiver zu gestalten. Generell wird dabei der Einbau von (bzw. Wechsel zu) modernen Heizsystemen gefördert, wobei die Fördersummen nach den jeweiligen Heiztechniken gerichtet sind.
BAFA übernimmt bis zu 50%
Profitiere von der Kostenersparnis – Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen und Unternehmen nutzen die neuen, attraktiven Förderkonditionen für Heizsysteme, die auf erneuerbare Energie setzen. Grund für die verbesserten Fördersätze ist das in den Schwerpunkten angepasste Marktanreizprogramm. Zweck dieses Programms ist die Förderung erneuerbarer Energien in der Wärmebranche, um beschlossene Ziele des Klimakabinetts zu erreichen. Ab dem 02.01.2020 können Anträge zur Förderung über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Die neuen, attraktiveren BAFA-Fördersätze gelten ab dem 01.01.20021. Die Förderungssumme wird als prozentualer Teil der tatsächlich für die Installation (bzw. den Austausch) der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Auch die Kosten für ggf. erforderliche Umfeldmaßnahmen werden dabei beachtet. Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller können zudem die Kosten inkl. Umsatzsteuer ansetzen.
Was wird gefördert?
Beim Neubau werden Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, vorausgesetzt, dass die entsprechenden technischen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.
Auch im Falle eines gewünschten Heizungswechsels sind Förderung vom BAFA möglich, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als 2 Jahren eine Heizanlage in Betrieb gewesen ist.
Wie viel spare ich mit der BAFA-Förderung?
Damit du einen übersichtlichen Einblick in die Vorteile einer BAFA-Förderung erhältst, haben wir dir eine Kostenaufstellung anhand eines Beispiels gemacht. In der anschließenden Aufstellung geht es um den Austausch einer Ölheizung mit einer neuen Gasheizung mit Solarthermie. In diesem Fall wird der Austausch mit 40% vom BAFA gefördert. Folgende Rahmenbedingungen haben wir für dieses Beispiel genommen:
- Reihenhaushälfte (5 Personen)
- 3 Etagen
- 185 m2 Fläche
- Baujahr 1972
- ohne Fassadendämmung
- mit Dachdämmung
Die Fördersumme steigt zusätzlich um 5 Prozentpunkte, wenn der Heizungswechsel in den Sanierungsfahrplan eingebunden wird. Mit unserem Wärmepumpen Planer erfährst du, welche Förderung du für deine neue Wärmepumpe erhalten kannst.
Was sind die Vorraussetzungen?
- Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn gestellt werden und beim BAFA eingehen.
- Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, allerdings darf die Gesamtsumme aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen nicht die Summe der förderfähigen Kosten übertreffen.
- Die Kumulierung mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien (§ 35 c Einkommenssteuergesetz).