Wie wird der Heizungstausch jetzt gefördert?

  • Basisförderung (30 Prozent)
    Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent)
    Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten - Sie sollten den Heizungstausch also nicht unnötig hinauszögern.
  • Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent)
    Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.
  • Effizienzbonus (5 Prozent)
    Dieser Bonus ist mit dabei, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.

Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.

Wie viel Förderung erhalten Sie für Ihre neue Heizung?

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Die wichtigsten Fakten zur Wärmepumpen Förderung im Überblick:

  • Durch den Wechsel des Heizungstausch-Programms vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können selbstnutzende, private Eigentümer von Einzelhäusern seit dem 27. Februar ihren Förderantrag bei der KfW einreichen
  • Eigentümer von Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern können lt. der KfW ab voraussichtlich Mai ihre Anträge einreichen
  • Die Basisförderung für Wärmepumpen beträgt 30% zzgl. 5% für unsere Wärmepumpen mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290)
  • Durch den neuen “Einkommens-Bonus” und "Klimageschwindigkeits-Bonus" beträgt der max. Fördersatz jetzt 70%
  • Die verschiedenen Boni können ausschließlich von selbstnutzenden Eigentümern genutzt werden
  • Die förderfähigen Investitionskosten liegen nun bei max. 30.000 Euro

KfW-Förderung gemäß BEG: Unsere häufigsten Kundenfragen kurz beantwortet

Wer kann KfW-Heizungsförderung beantragen?

  • Der Basiszuschuss von 30 Prozent kann von allen Hauseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Kommunen beantragt werden. Die Bonus-Zuschüsse sind ausschließlich privaten Eigentümern vorbehalten, die dieses Wohneigentum auch selbst bewohnen.
  • Grundsätzlich benötigen Sie immer ein Fachhandwerker oder Energieberater für die Antragsstellung.

Werde ich bei der Förderantragsstellung unterstützt?

  • Das Team von Wärmepumpen24 begleitet Sie durch den Förderprozess.

Welche Voraussetzungen müssen 2024 für den BEG-Zuschuss erfüllt sein?

  • Bereits seit 2021 gilt der verpflichtende Einbau eines Wärmemengenzählers zur Effizienzmessung. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden, für den eine Heizlastberechnung nach DIN erforderlich ist und eine Anmeldung beim Netzbetreiber, um die Heizungsförderung in Anspruch zu nehmen.

Heizungsförderung: Was wird genau gefördert?

  • Förderfähig ist die gesamte Heizungsmodernisierung. Das beinhaltet neben den Anschaffungskosten für die neue Heizung auch die Installation und Maßnahmen, die im direkten Zusammenhand mit der Installation und der Inbetriebnahme der Heizung stehen.

Was wird nicht gefördert?

  • Es werden keine Heizungen gefördert, die Öl oder Gas als Brennstoff nutzen. Kombinieren Sie eine Öl- oder Gasheizung mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger, wird ausschließlich dieser anteilig gefördert werden.

Wann muss ich den Antrag einreichen?

  • Der Antrag auf den Zuschuss muss normalerweise vor Vorhabenbeginn erfolgen. Da das Förderprogramm Ende 2023 allerdings vom BAFA zur KfW wechselte, können neue Anträge seit dem 27. Februar 2024 bei der KfW gestellt werden. Daher sind ausnahmsweise bis einschließlich 31. August 2024 auch Anträge nach Auftrag und Maßnahmenbeginn zulässig.

Wann bekomme ich die Förderung ausgezahlt?

  • Den Förderzuschuss erhalten Sie nach der Installation ab Q3 2024 komplett ausgezahlt.

Förderung Wärmepumpe: So läuft die Antragstellung bei der KfW

  • Die Beantragung zur Heizungsförderung bei der KfW kann ausschließlich online auf der Seite „Meine KfW“ erfolgen. Im Regelfall müssen Förderanträge vor Vertragsabschluss eingereicht werden. Da die Zuständigkeit Anfang 2024 vom BAFA zur KfW wechselte, können Anträge bis Ende August auch nach Beauftragung und Beginn der Maßnahme rückwirkend geltend gemacht werden.
  • Mit Wärmepumpen24 zur neuen Wärmepumpe inklusive Förderung
    Gerne beraten wir Sie zur Förderung Ihrer Wärmepumpe und helfen Ihnen, die richtige Wärmepumpe zu finden. Nutzen Sie hierfür unseren Wärmepumpenplaner und erhalten Sie zeitnah ein unverbindliches Festpreisangebot.

Häufigste Fragen

Welche Wärmepumpen werden von der KfW gefördert?

Sowohl Luft-Wasser-, Sole-Wasser-, Wasser-Wasser- als auch Luft-Luft-Wärmepumpen werden von der KfW gefördert. Aufgrund der ohnehin schon geringeren Investitionskosten erwarten dich bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Luft-Luft-Wärmepumpe die niedrigsten Gesamtkosten.

Kann ich den Antrag auf Förderung für eine Wärmepumpe selbst stellen?

Ja, den Förderantrag für deine Wärmepumpe kannst du online über die Website der KfW stellen. Wichtig: Anträge müssen vor der Beauftragung und korrekt eingereicht werden. Auf Wunsch übernehmen wir das gerne für dich.

Ab wann lohnt sich eine Wärmepumpe?

Bei guten Voraussetzungen amortisiert sich eine Wärmepumpe nach etwa 8 Jahren Betriebsdauer. Mit der KfW-Förderung lohnt sich deine Investition in eine Wärmepumpe also umso mehr.

Wer kann einen energetischen Sanierungsplan erstellen?

Energieberater erstellen den energetischen Sanierungsplan. Es gibt spezielle Firmen, die sich darauf spezialisiert haben und wir empfehlen, deinen Schornsteinfeger anzufragen. Viele Schornsteinfeger sind auch Energieberater.

Was kostet die Erstellung und Abwicklung des KfW-Antrages bei Wärmepumpen24?

Die Erstellung und Abwicklung des KfW-Antrages kostet bei Wärmepumpen24 ca. 300€.

Was ist beim Einbau von Strommengenzählern zu beachten?

Bei der Installation von Strommengenzählern gilt es zu beachten, dass die Jahresarbeitszahl im praktischen Betrieb festgestellt werden kann. Das heißt:

  • Sämtliche Wärmemengen, die in den Heizungskreislauf und an die Warmwasserbereitung abgegeben werden, müssen erfasst werden. Ggf. ist dadurch der Einbau von mehreren separaten Zählern notwendig.
  • Der Stromzähler muss so verbaut sein, dass die genutzte Strommenge inklusive der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher (besonders Grundwasserpumpe, Soleumwälzpumpe, Notheizstab) und der Regelung nachgewiesen werden kann. Anerkannt wird aber auch, wenn der Stromverbrauch für die Regelung nicht vom Stromzähler der Wärmepumpe gemessen wird.

Kann ich auch nach der Antragsstellung noch Änderungen umsetzen?

Ja, folgende Änderungen sind auch im Verlaufe des Antrags möglich:

Änderung der Wärmepumpe: Das neue Modell muss auf der KfW-Liste der förderfähigen Geräte stehen und alle technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Anlagenkosten: Wegen veränderter Anlagenkonzepte abweichende Anlagenkosten können während der ersten Antragsstufe korrigiert werden. Dabei reicht es, eine Mitteilung über den Upload-Bereich hochzuladen. Nach Eingang des Zuwendungsbescheids ist die Anpassung der Anlagenkosten nur noch innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat möglich. Allerdings erfordert dies, Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid einzulegen.

Fördersegment: Soll z.B. statt Gas-Hybridheizung doch eine monovalente Wärmepumpe installiert werden, muss ein neuer Förderantrag gestellt werden. Bereits beauftragte Leistungen sind dabei kein Problem, denn das Eingangsdatum des letzten Antrags wird auf das ursprüngliche Antragsdatum zurückgesetzt.