Ja, folgende Änderungen sind auch im Verlaufe des Antrags möglich:
Änderung der Wärmepumpe: Das neue Modell muss auf der KfW-Liste der förderfähigen Geräte stehen und alle technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Anlagenkosten: Wegen veränderter Anlagenkonzepte abweichende Anlagenkosten können während der ersten Antragsstufe korrigiert werden. Dabei reicht es, eine Mitteilung über den Upload-Bereich hochzuladen. Nach Eingang des Zuwendungsbescheids ist die Anpassung der Anlagenkosten nur noch innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat möglich. Allerdings erfordert dies, Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid einzulegen.
Fördersegment: Soll z.B. statt Gas-Hybridheizung doch eine monovalente Wärmepumpe installiert werden, muss ein neuer Förderantrag gestellt werden. Bereits beauftragte Leistungen sind dabei kein Problem, denn das Eingangsdatum des letzten Antrags wird auf das ursprüngliche Antragsdatum zurückgesetzt.