Lautstärke von Luftwärmepumpen
In Bezug auf die Lautstärke von Luft-Wärmepumpen gelten genaue Vorschriften, die in der Technischen Anleitung (TA) Lärm festgelegt sind. Diese Vorschriften definieren die zulässigen Geräuschimmissionen, abhängig von der Tageszeit und der Art des Wohngebiets. Nachts (22-6 Uhr) sind Werte zwischen 35 und 45 dB(A) erlaubt, während tagsüber (6-22 Uhr) Werte zwischen 45 und 60 dB(A) akzeptabel sind. Die genauen Grenzwerte hängen von der Einstufung des Wohngebiets ab, ob es sich zum Beispiel um einen Kurort, ein reines Wohngebiet, ein allgemeines Wohngebiet oder ein Kern-Dorf-Mischgebiet handelt.
Entscheidend ist hierbei der Schallpegel, der beim Nachbarn ankommt. Die Messung erfolgt in der Regel in einem Abstand von 0,5 Metern von der Stelle, die am stärksten vom Schallpegel betroffen ist, beispielsweise einem Schlafzimmerfenster, wenn es geöffnet ist.
In den meisten Fällen führen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung durch die Wärmepumpe zu Störungen durch die Außeneinheit, insbesondere den Ventilator für den Lufteinlass und Luftauslass sowie den Verdichter.
Um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, bereits im Voraus zu klären, wo mögliche Störungen durch den Geräuschpegel am wahrscheinlichsten auftreten könnten, auch wenn die Vorschriften zur Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Dadurch kann möglicherweise eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn gefunden werden.
Es sollte beachtet werden, dass in einigen Fällen ein Mindestabstand von 3 Metern vor einem Schlafzimmerfenster eingehalten werden muss.
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