Warum ist der Abstand wichtig?
Der Abstand spielt eine Rolle, weil die Wärmepumpe rechtlich oft als gebäudeähnliches Bauwerk betrachtet wurde und wird. Je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist ein Mindestabstand von 3 Metern oder mindestens 2,5 Metern zum Nachbarn vorgeschrieben. Diese Regelung basiert unter anderem auf dem Brandschutz, um das Überspringen von Bränden durch Funkenflug auf benachbarte Reihenhäuser zu verhindern. Allerdings haben Gerichte in verschiedenen Bundesländern dieser Einstufung als gebäudeähnliches Bauwerk widersprochen, sodass die Wärmepumpe nicht mehr unter die geltenden Abstandsregelungen fällt.
Der Konflikt mit den Nachbarn entsteht meistens aufgrund der Geräuschentwicklung der Wärmepumpe während des Betriebs. Rechtlich hängt die Abstandsregelung jedoch von der Einstufung als gebäudeähnliches Bauwerk ab, da die Geräuschimmissionen in der Regel im gesetzlichen Rahmen liegen (unter 40 dB nachts in Wohngebieten). Daher wird oft auf der Grundlage des Mindestabstands geklagt, der in Reihenhäusern oft nicht eingehalten werden kann. Aus technischer Sicht ist es jedoch ratsam, die Außeneinheit der Wärmepumpe möglichst nahe am Gebäude zu platzieren, um Wärmeverluste zu vermeiden. Zudem müssen der Lufteinlass und der Luftauslass der Außeneinheit frei zugänglich sein.
Welche Abstandsregelungen gelten in den Bundesländern?
Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über die Mindestabstände, die gemäß den aktuellen Informationen von Januar 2023 für die Installation von Wärmepumpen in den verschiedenen Bundesländern gelten:
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Ratschläge zur Baugenehmigung
Ein großer Vorteil von Luft-Wasser-Wärmepumpen besteht darin, dass sie in der Regel keiner Genehmigung für ihre Installation bedürfen. Solange die geltenden Lärmschutzbestimmungen und gegebenenfalls die landesspezifischen Abstandsflächenregelungen eingehalten werden, ist die Aufstellung rechtlich vollkommen zulässig und genehmigungsfrei. Es kann jedoch Ausnahmen vom Mindestabstand geben, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, wo eine Anfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden muss. Dabei muss der Lärmschutz gewährleistet sein. Die Einhaltung dieser Vorgaben kann von einem Sachverständigen wie beispielsweise einem Installateur bestätigt werden.
Falls es nicht möglich ist, die Lärmschutzbestimmungen und/oder die Abstandsflächenregelungen einzuhalten, muss nach alternativen Lösungen gesucht werden. Dies kann bei Reihenhäusern jedoch oft schwierig sein. Wenn Du unsicher bist, ob deine Luft-Wasser-Wärmepumpe die genannten Anforderungen erfüllt, kannst du dich an den Hersteller der Wärmepumpe, den Installateur oder deinen Energieberater wenden. Rechtliche Fragen können dir auch von einem Rechtsanwalt beantwortet werden.
Das örtliche Bauordnungsamt kann dir ebenfalls Auskunft darüber geben, welche spezifischen Anforderungen erfüllt werden müssen. Alternativen wie die Erdwärmepumpe (mit Bohrung) oder die Wasser-Wasser-Wärmepumpe unterliegen hingegen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht. In solchen Fällen entscheiden Experten der örtlichen Wasserbehörde, ob die Wärmepumpe genehmigungsfähig ist. Hierbei steht der Schutz des Grundwassers im Vordergrund. Weitere Hinweise und Details erhältst du auch von einem Installateur oder einem Energieberater.
Lautstärke von Luftwärmepumpen
In Bezug auf die Lautstärke von Luft-Wärmepumpen gelten genaue Vorschriften, die in der Technischen Anleitung (TA) Lärm festgelegt sind. Diese Vorschriften definieren die zulässigen Geräuschimmissionen, abhängig von der Tageszeit und der Art des Wohngebiets. Nachts (22-6 Uhr) sind Werte zwischen 35 und 45 dB(A) erlaubt, während tagsüber (6-22 Uhr) Werte zwischen 45 und 60 dB(A) akzeptabel sind. Die genauen Grenzwerte hängen von der Einstufung des Wohngebiets ab, ob es sich zum Beispiel um einen Kurort, ein reines Wohngebiet, ein allgemeines Wohngebiet oder ein Kern-Dorf-Mischgebiet handelt.
Entscheidend ist hierbei der Schallpegel, der beim Nachbarn ankommt. Die Messung erfolgt in der Regel in einem Abstand von 0,5 Metern von der Stelle, die am stärksten vom Schallpegel betroffen ist, beispielsweise einem Schlafzimmerfenster, wenn es geöffnet ist.
In den meisten Fällen führen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung durch die Wärmepumpe zu Störungen durch die Außeneinheit, insbesondere den Ventilator für den Lufteinlass und Luftauslass sowie den Verdichter.
Um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, bereits im Voraus zu klären, wo mögliche Störungen durch den Geräuschpegel am wahrscheinlichsten auftreten könnten, auch wenn die Vorschriften zur Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Dadurch kann möglicherweise eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn gefunden werden.
Es sollte beachtet werden, dass in einigen Fällen ein Mindestabstand von 3 Metern vor einem Schlafzimmerfenster eingehalten werden muss.
Wann folgen weitere Bundesländer?
Derzeit kann die Frage nicht eindeutig beantwortet werden. In einigen Bundesländern wie Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es bereits keine Abstandsregelungen mehr, und es muss lediglich der Immissionsschutz beachtet werden. Das bedeutet, dass die Wärmepumpe die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte einhalten muss. In vielen anderen Bundesländern herrscht jedoch eine unklare Rechtslage, die in Bayern entstanden ist.
Im Jahr 2017 wurde von einem Gericht in Nürnberg die Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Nachbarschaftsstreit noch als gebäudeähnliches Bauwerk eingestuft, wodurch der Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbarimmobilie bestätigt wurde. Im Jahr 2018 kam jedoch das Oberlandesgericht (OLG) München zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall sei. Aufgrund der umstrittenen Rechtslage wurde jedoch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil des BGH wird als richtungsweisend angesehen und wird bestimmen, welcher Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern Vorrang gegeben wird.